Walzwerkflohmi-Logo

Aus­stel­ler­re­glemt

Art des Anlas­ses
Der Walz­werk­floh­mi ist ein Floh­markt für alle. Teil­neh­men kön­nen Pri­va­te wie auch gewerb­li­che Anbie­ter (auch Kin­der ab 14 Jah­re). Ver­kauft kann alles wer­den; Floh­markt­ar­ti­kel oder Out­let Ware (neue Ware), Werk­zeu­ge, Anti­qui­tä­ten, Bro­can­te, Occa­si­ons­ar­ti­kel, Sport­ge­rä­te aller Art, Velos + Zube­hör usw.
Aus­ge­nom­men sind leben­de Tie­re, Dro­gen, Alko­hol, por­no­gra­phi­sches Mate­ri­al und Waf­fen.
Der Anbie­ter erklärt durch sei­ne Anmel­dung, dass er aus­schließ­lich eige­ne Ware (von der er recht­mä­ßi­ger Besit­zer ist) auf eige­ne Rech­nung ver­kauft.
Der Teil­neh­mer muss bei der schrift­li­chen Anmel­dung im Anmel­dungs­for­mu­lar wahr­heits­ge­treue Anga­ben machen. Bei Nicht­ein­hal­ten des all­ge­mei­nen Aus­stel­ler-Regle­ments kann der Ver­an­stal­ter Anmel­dun­gen zurück­wei­sen. Der Ver­an­stal­ter behält sich vor, ohne Anga­ben von Grün­den, Aus­stel­ler von der Teil­nah­me aus­zu­schlie­ßen.
Der Aus­stel­ler garan­tiert, wenn nichts ande­res ver­merkt oder ver­ein­bart wur­de, die Funk­ti­ons­tüch­tig­keit sei­ner Waren. Der Ver­an­stal­ter über­nimmt kei­ner­lei Haf­tung für die Qua­li­tät und Funk­ti­ons­tüch­tig­keit der ange­bo­te­nen Arti­kel.
Es wer­den kei­ne Tische oder son­sti­ge Ver­kaufs­ein­rich­tun­gen zur Ver­fü­gung gestellt. Die­se müs­sen von den Aus­stel­le­rin­nen und Aus­stel­lern selbst mit­ge­bracht wer­den. 
Der Walz­werk­floh­mi fin­det bei jeder Wit­te­rung statt, die Stand­plät­ze sind nicht gedeckt. Jeder Teil­neh­mer ist selbst für den Wet­ter­schutz sei­ner Ware ver­ant­wort­lich.

Anmel­dung
Die Aus­stel­ler wer­den nach Ein­gang ihrer Anmel­dung und nach der Stand­grö­ße berück­sich­tigt. Zusam­men mit der Anmel­de­be­stä­ti­gung erhal­ten Sie eine Rech­nung per Mail. Mit Ihrer Ein­zah­lung der Stand­ge­bühr erklä­ren Sie sich mit den Teil­nah­me­be­din­gun­gen gemäss dem Aus­stel­ler-Regle­ment und all­fäl­lig noch zu erlas­sen­den Anord­nun­gen ein­ver­stan­den.
Die Teil­nah­me ist erst nach Ein­gang Ihrer Zah­lung defi­ni­tiv. Die Stand­ge­büh­ren wer­den mit der Anmel­dung fäl­lig. Bei Nicht­er­schei­nen behält sich der Ver­an­stal­ter vor, den Stand­platz ohne Anga­be von Grün­den wei­ter­zu­ge­ben. Und es erfolgt kei­ne Rück­erstat­tung der Stand­ge­bühr.
Eine Rück­erstat­tung der Stand­ge­bühr infol­ge einer behörd­li­chen Ver­ord­nung wird gege­be­nen­falls gewähr­lei­stet.

Stand­ge­büh­ren
Die Stand­ge­bühr wird mit Fr. 10.– pro Lauf­me­ter berech­net.

Stand­ein­tei­lung
Die Stand­ein­tei­lung erfolgt durch den Ver­an­stal­ter. Die Aus­stel­ler wer­den nach Ein­gang ihrer Anmel­dung und Ein­zah­lung berück­sich­tigt. Aus bau­li­chen Grün­den kön­nen sich Stüt­zen oder Säu­len auf Ihrer Stand­flä­che befin­den. Bei der Stand­ein­tei­lung wird dar­auf geach­tet, dass die­se nicht all­zu stö­rend wir­ken. Die mar­kier­ten Stand­flä­chen müs­sen aus Sicher­heits-und Brand­schutz­tech­ni­schen Bestim­mun­gen ein­ge­hal­ten wer­den. Die Durch­gän­ge und Pas­sa­gen für Besu­cher und Kun­den dür­fen nicht mit Waren ver­stellt wer­den.

Zeit­plan für Aus­stel­ler
Standaufbau/Einrichten 07.00 – 08.00 Uhr (am Floh­mi-Tag)
Öff­nungs­zei­ten für die Besucher/Käufer 08.00 – 16.00 Uhr
Stand­ab­bau ab 16.00 Uhr

Stand­auf­bau / ‑abbau
Die Waren kön­nen soweit mög­lich, wäh­rend den vor­ge­ge­be­nen Auf­bau- und Abbau­zei­ten, mit dem Auto/Kleinbus vor den Stand­platz gefah­ren wer­den.
Alle Teil­neh­mer haben die Anwei­sun­gen der Veranstalter/Einweisposten strikt ein­zu­hal­ten. Die Anlie­fe­rung der Waren ist eben­erdig. Es müs­sen kei­ne Trep­pen oder son­sti­gen Hin­der­nis­se über­wun­den wer­den (Palet­ten Rol­li, Sack­kar­ren etc.)

Aus­stel­ler-Trans­port­fahr­zeu­ge
Wäh­rend den Floh­mi-Besu­cher­zei­ten müs­sen die Trans­port­fahr­zeu­ge der Aus­stel­ler auf dem hier­für zuge­wie­se­nen Park­platz abge­stellt wer­den und kön­nen nicht beim Stand­platz ste­hen gelas­sen wer­den.
Es sind genü­gend Aus­stel­ler-Park­plät­ze vor­han­den.
Die Anwei­sun­gen Veranstalter/Parkplatzanweiser sind strikt zu befol­gen.

Rei­ni­gung Stand­platz
Der Stand­platz muss in gerei­nig­tem, ein­wand­frei­em Zustand an den Ver­an­stal­ter zurück­ge­ge­ben wer­den.
Per­sön­li­che Abfäl­le und Ver­packungs­ma­te­ria­li­en, Gerä­te etc. müs­sen vom Aus­stel­ler wie­der mit­ge­nom­men und zu Hau­se ent­sorgt wer­den.
Zusätz­li­che Rei­ni­gungs- und Ent­sor­gungs­ko­sten wer­den dem Aus­stel­ler wei­ter­ver­rech­net.

Haf­tung
Jeder Aus­stel­ler ist per­sön­lich für die Ver­si­che­rung sei­ner Waren ver­ant­wort­lich und haf­tet für Dieb­stäh­le und Beschä­di­gun­gen sei­ner Pro­duk­te in jedem Fal­le selbst. Auch haf­tet der Aus­stel­ler für Ver­un­rei­ni­gun­gen und Beschä­di­gun­gen. Eben­so haf­tet der Aus­stel­ler für Unfäl­le, wel­che durch ihn oder durch die Mit­ar­bei­ter bzw. Hel­fer ver­ur­sacht wer­den. Der Ver­an­stal­ter lehnt jede Haf­tung ab.

Schluss­be­stim­mun­gen
Kann der Walz­werk­floh­mi aus irgend­wel­chen Grün­den nicht durch­ge­führt wer­den, haben die Aus­stel­ler Anspruch auf Rück­erstat­tung der ein­be­zahl­ten Stand­ge­büh­ren. All­fäl­li­ger Anspruch auf Scha­den­er­satz kann nicht erho­ben wer­den.

Gerichts­stand
Der Gerichts­stand für alle Par­tei­en ist Arle­sheim.

Ver­an­stal­ter
Kul­tur­ver­ein Walz­werk
Tram­stras­se 66, 4142 Mün­chen­stein, info@walzwerkflohmi.ch

Wir wün­schen Euch einen erfolg- und erleb­nis­rei­chen Walz­werk­floh­mi!