AUSTELLERREGLEMENT

Das Walzwerkflohmi Ausstellerreglement ist integrierender Bestandteil der Anmeldung. Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller das allgemeine Ausstellerreglement an.

Art des Anlasses
Der Walzwerkflohmi ist ein Flohmarkt für alle. Teilnehmen können gewerbliche wie auch private Anbieter (auch Kinder ab 14 Jahre). Verkauft kann alles werden; Flohmarktartikel oder Outlet Ware (neue Ware), Werkzeuge, Antiquitäten, Brocante, Occasionsartikel, Sportgeräte aller Art, Velos + Zubehör usw. Ausgenommen sind lebende Tiere, Drogen, Alkohol, pornographisches Material und Waffen. Der Anbieter erklärt durch seine Anmeldung, dass er ausschließlich eigene Ware (von der er rechtmäßiger Besitzer ist) auf eigene Rechnung verkauft. Der Teilnehmer muss bei der schriftlichen Anmeldung im Anmeldungsformular wahrheitsgetreue Angaben machen. Bei Nichteinhalten des allgemeinen Aussteller-Reglements kann der Veranstalter Anmeldungen zurückweisen. Der Veranstalter behält sich vor, ohne Angaben von Gründen, Aussteller von der Teilnahme auszuschließen.
Der Aussteller garantiert, wenn nichts anderes vermerkt oder vereinbart wurde, die Funktionstüchtigkeit seiner Waren. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Qualität und Funktionstüchtigkeit der angebotenen Artikel.
Der Walzwerkflohmi findet bei jeder Witterung statt, die Standplätze sind nicht gedeckt. Jeder Teilnehmer ist selbst für den Wetterschutz seiner Ware verantwortlich.

Anmeldung
Die Aussteller werden nach Eingang ihrer Anmeldung und nach der Standgröße berücksichtigt. Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Rechnung per Mail. Mit Ihrer Einzahlung der Standgebühr erklären Sie sich mit den Teilnahmebedingungen gemäss dem Aussteller-Reglement und allfällig noch zu erlassenden Anordnungen einverstanden. Die Teilnahme ist erst nach Eingang Ihrer Zahlung definitiv. Die Standgebühren werden mit der Anmeldung fällig. Bei Nichterscheinen behält sich der Veranstalter vor, den Standplatz ohne Angabe von Gründen weiterzugeben. Und es erfolgt keine Rückerstattung der Standgebühr.
Eine Rückerstattung der Standgebühr infolge einer behördlichen Verordnung wird gegebenenfalls gewährleistet.

Standeinteilung
Die Standeinteilung erfolgt durch den Veranstalter. Die Aussteller werden nach Eingang ihrer Anmeldung und Einzahlung berücksichtigt. Aus baulichen Gründen können sich Stützen oder Säulen auf Ihrer Standfläche befinden. Bei der Standeinteilung wird darauf geachtet, dass diese nicht allzu störend wirken. Die markierten Standflächen müssen aus Sicherheits-und Brandschutztechnischen Bestimmungen eingehalten werden. Die Durchgänge und Passagen für Besucher und Kunden dürfen nicht mit Waren verstellt werden.

Zeitplan für Aussteller
Zeiten für den Standaufbau/Einrichten:
am Flohmitag von 07.00 – 08.00 Uhr
Öffnungszeiten für die Besucher/Käufer:
08.00 – 16.00 Uhr / Standabbau ab 16.00 Uhr

Standaufbau / -abbau
Die Waren können soweit möglich, während den vorgegebenen Aufbau- und Abbauzeiten, mit dem Auto/Kleinbus vor den Standplatz gefahren werden. Alle Teilnehmer haben die Anweisungen der Veranstalter/Einweisposten strikt einzuhalten. Die Anlieferung der Waren ist ebenerdig. Es müssen keine Treppen oder sonstigen Hindernisse überwunden werden (Paletten Rolli, Sackkarren etc.)

Aussteller-Transportfahrzeuge
Während den Flohmi-Besucherzeiten müssen die Transportfahrzeuge der Aussteller auf dem hierfür zugewiesenen Parkplatz abgestellt werden und können nicht beim Standplatz stehen gelassen werden. Es sind genügend Aussteller-Parkplätze vorhanden. Die Anweisungen Veranstalter/Parkplatzanweiser sind strikt zu befolgen.

Reinigung Standplatz
Der Standplatz muss in gereinigtem, einwandfreiem Zustand an den Veranstalter zurückgegeben werden. Persönliche Abfälle und Verpackungsmaterialien, Geräte etc. müssen vom Aussteller wieder mitgenommen und zu Hause entsorgt werden. Zusätzliche Reinigungs- und Entsorgungskosten werden dem Aussteller weiterverrechnet.

Haftung
Jeder Aussteller ist persönlich für die Versicherung seiner Waren verantwortlich und haftet für Diebstähle und Beschädigungen seiner Produkte in jedem Falle selbst. Auch haftet der Aussteller für Verunreinigungen und Beschädigungen. Ebenso haftet der Aussteller für Unfälle, welche durch ihn oder durch die Mitarbeiter bzw. Helfer verursacht werden. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab.

Schlussbestimmungen
Kann der Walzwerkflohmi aus irgendwelchen Gründen nicht durchgeführt werden, haben die Aussteller Anspruch auf Rückerstattung der einbezahlten Standgebühren. Allfälliger Anspruch auf Schadenersatz kann nicht erhoben werden.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Parteien ist Arlesheim.

Wir wünschen Euch einen erfolg- und erlebnisreichen Walzwerkflohmi.

Veranstalter
Kulturverein Walzwerk, Tramstrasse 66, 4142 Münchenstein, info@walzwerkflohmi.ch